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Beanstandung

Sind Sie der Meinung, dass ich meine Sorgfaltspflicht oder eine Standesregel verletzt habe, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung.

Besprechen Sie Ihre Unzufriedenheit mit mir.

Sie können sich an folgende Beratungsstellen wenden: 

  • Patientenstellen (Selbsthilfedachverband) in Luzern, Basel, Zürich, Bellinzona
  • Schweizerische Patientenorganisation (Stiftungssitz Zürich)
  • UP Beratungsstelle für Unfallopfer und Patienten (Gründung von Juristen mit Spezialisierung im Haftpflichtrecht)
  • Ombudsstelle der kantonalen Ärztegesellschaft 

 

 
 

 
 
 

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